Lebensmittelrecht
HACCP und Lebensmittelsicherheit
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene regelt die Anforderungen zur Lebensmittelsicherheit wie folgt:
(1) Die Lebensmittelunternehmer haben ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten
HACCP steht für "Hazard Analysis Critical Control Points" und bedeutet Gefährdungsanalyse an kritischen Lenkungspunkten. Es ist ein vorbeugendes System zur Erkennung, Beurteilung und Verhinderung von Fehlern, die die Gesundheit des Verbrauchers beeinträchtigen können.
Wir unterstützen Sie:
- Einführung und Optimierung von Hygiene- und HACCP - Konzepten
- Gesetzlich vorgeschriebene HACCP-Teamschulung vor Ort
Produktprüfungen auf Verkehrsfähigkeit und Deklaration
Ob Sie Anforderungen von Handelspartnern erfüllen müssen oder selber eine kompetente Beurteilung haben möchten: Wir prüfen die Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte und beurteilen die Deklaration.
- Prüfung der Verkehrsfähigkeit
- Etikettenprüfungen durch unsere staatlich geprüften Lebensmittelchemiker
- Exportzertifikate
Sachverständigengutachten und behördliche Antragsverfahren
In Ergänzung zu Analysen, Beratungen und den Möglichkeiten unserer Institutsbrauerei bieten wir Ihnen weitere Leistungen an, die Ihnen Sicherheit und fachliche Unterstützung in den Kontakten mit Behörden, Kunden und Verbrauchern geben.
Unsere Gutachten sind gerichtsverwertbar und anerkannt. Sie haben Bestand bei Anerkennungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren für Mineralwasser, Produktreklamationen und gerichtlichen Verfahren.
- Neutrale und qualifizierte Gutachten für alle Bereiche der Produktion und Qualitätssicherung
- Behördliche Antragsverfahren, z. B. Mineralwasser Anerkennungsverfahren und Nutzungsgenehmigung
- Produktreklamationen
- Gerichtliche Verfahren
Nutzen Sie unsere Kompetenz für neutrale und qualifizierte Gutachten in den Bereichen
- Gutachten über amtliche Gegenproben nach dem Lebensmittelrecht
- Gutachten als öffentlich bestellter, beeidigter Sachverständiger für Bier, Erfrischungsgetränke, Wasser und Abwasser